Was ist als Firmensitz erlaubt?
Als Firmensitz für Ihre rumänische SRL (GmbH) benötigen Sie kein riesiges Gebäude. Es genügt eine Wohnung. Aber Vorsicht: Für jeden Firmensitz in einer Wohnung muss es ein Zimmer in üblicher Bürogröße geben. Das sind mindestens zehn Quadratmeter. Andernfalls wird die EU-Steuernummer von der Finanzbehörde abgelehnt.
Über uns vermittelte Firmenresidenzen erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und sind registrierte, vom Finanzamt zertifizierte Firmensitz-Anschriften. Die Wohnungs-Inhaber leiten die Briefe Ihrer Gesellschaft – ungeöffnet in einem Sonderkuvert – an uns oder an den durch uns vermittelten deutschsprachigen Buchhalter weiter.