Rumänien für Unternehmen

Bukarest: Moderne Metropole

Bukarest Palast

So helfen wir bei der Firmengründung

  • Persönliches Treffen mit dem Auftraggeber in unseren Büroräumlichkeiten vor Ort in Bukarest: Besprechung der Gründungsprozedur und Unterschreiben der Gründungsunterlagen.
  • Konsultation mit Steuerberater nach Notar. Die Eintragung dauert erfahrungsgemäß, in etwa 3 - 4 Werktage, anschließend folgt:
  • Banktermin.
  • Vertrag mit Buchhalter.
  • Aushändigung der FirmenDokumente.

GmbH gründen in Rumänien

Die deutsche GmbH entspricht in Rumänien der SRL. Für ein Firmengründung benötigen Sie eine EU-Steuernummer. Sofern Sie eine Dienstleister-Firma gründen wollen, erhalten Sie die USt-IdNr innerhalb von ca. 2 Wochen. Um Handelsgeschäfte tätigen zu können, benötigt Ihre SRL eine MwSt-Registration. Das Verfahren ist mit einem Termin des Geschäftsführers beim örtlichen Finanzamt verbunden und kann sich bis zu einem Zeitraum von drei Monate hinziehen.

Was ist als Firmensitz erlaubt?

Als Firmensitz für Ihre rumänische SRL (GmbH) benötigen Sie kein riesiges Gebäude. Es genügt eine Wohnung. Aber Vorsicht: Für jeden Firmensitz in einer Wohnung muss es ein Zimmer in üblicher Bürogröße geben. Das sind mindestens zehn Quadratmeter. Andernfalls wird die EU-Steuernummer von der Finanzbehörde abgelehnt.

Über uns vermittelte Firmenresidenzen erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und sind registrierte, vom Finanzamt zertifizierte Firmensitz-Anschriften. Die Wohnungs-Inhaber leiten die Briefe Ihrer Gesellschaft  – ungeöffnet in einem Sonderkuvert – an uns oder an den durch uns vermittelten deutschsprachigen Buchhalter weiter.

Geschäftskonto: Wir helfen bei der Bank

Nach der Eintragung der rumänischen GmbH begleiten wir den Geschäftsführer zu seiner neuen Bank. Wir helfen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos in RON oder EUR und beantragen vor Ort das Online-Banking und die Bankkarte. Für die Freigabe durch die Bank muss mit 7 bis 14 Tagen gerechnet werden. Mit uns und unseren Partnern sparen sie viel Zeit. 

Geldwäsche-Richtlinie erschwert Auslandskonto

Aufgrund der EU-Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche, zuletzt geändert am 3. Juli 2021, sind die Hürden zur Eröffnung eines Geschäftskontos im Ausland extrem gestiegen. In der Praxis zeigt sich, das ausländischen Personen die Kontoeröffnung erschwert, oder gar abgelehnt wird. Wir helfen Ihnen.

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